Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 14 Abs. 2 iVm Anlage 3 BaFG
Diese Erklärung erfolgt auf Grundlage des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) sowie der Richtlinie (EU) 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Sie informiert gemäß § 14 Abs. 2 BaFG iVm Anlage 3 über die Barrierefreiheit unserer Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 6 BaFG.
Derzeit ist unseres Webauftritts noch nicht vollständig barrierefrei. Es bestehen derzeit Einschränkungen insbesondere im Hinblick auf:
Wir arbeiten derzeit aktiv an der barrierefreien Neugestaltung unseres Webauftritts. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der in Anlage 1 Abschnitt 4 BaFG genannten Anforderungen sowie der WCAG 2.1 Level AA. Die Fertigstellung der neuen, barrierefreien Version ist für Q2 2026 geplant. Diese wird insbesondere:
Die digitale Dienstleistung umfasst insbesondere:
Nutzer:innen können über die Website Produkte ansehen, zugehörige Händler via Onlinemap suchen und ggf. bevorzugte Waren für eine Click & Collect Bestellung vormerken. Es handelt sich dabei um eine Fernleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 6 BaFG.
Bestimmte Inhalte von Drittanbietern, die nicht im unmittelbaren Einflussbereich des Websitebetreibers liegen, sind gemäß Richtlinie (EU) 2016/2102 von den Anforderungen ausgenommen. Für diese Inhalte kann keine Aussage über deren Barrierefreiheit getroffen werden.
Dazu zählen insbesondere:
Sollten Sie bei der Nutzung unserer Website auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte unter:
Kontaktstelle Barrierefreiheit
E-Mail: office@serviceandmore.at
Telefon: +43 1 96099
Wir prüfen gemeldete Probleme umgehend und setzen gemäß § 14 Abs. 4 BaFG geeignete Korrekturmaßnahmen. Zudem leiten wir bei systemischen Problemen eine entsprechende Meldung an das Sozialministeriumservice weiter.
Wir kooperieren gemäß § 14 Abs. 5 BaFG mit dem Sozialministeriumservice und stellen diesem auf Verlangen alle für die Prüfung der Barrierefreiheit relevanten Informationen in deutscher oder engli-scher Sprache zur Verfügung.
Sollten Barrieren festgestellt werden, informieren wir gemäß § 28 Abs. 1 Z 2 BaFG die zuständigen Marktüberwachungsbehörden über Art und Umfang der Nichtkonformität sowie über ergriffene oder geplante Maßnahmen.
Diese Erklärung wurde zuletzt aktualisiert am 09.07.2025.